Haltungsbedingungen
Je nach Filialgeneration, werden unterschiedliche Ansprüche an die Haltung gestellt.
Für die Haltung des Serval`s, der F1 und F2 Generation gelten besondere Halterbestimmungen und die Haltung ist meldepflichtig.
Wer für die Betreuung von Wildtieren oder Wildtierhybriden nach Artikel 86 TSchV verantwortlich ist, muss über eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (510h) für die Haltung von Wölfen bzw. Wildkatzen (Serval, F1 und F2) oder über ein Diplom als Tierpflegerin oder Tierpfleger verfügen (vgl. Art. 85 Abs. 1 – 2 TSchV).
Um eine Haltegenehmigung zu erhalten, muss eine artgerechte Haltungsbedingung vor dem Kauf nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass ein Aussengehege und ein artgerechtes beheiztes Innengehege vorhanden sein muss. Des Weiteren sind Savannah-Katzen für den unkontrollierten Freilauf völlig ungeeignet, da sie einen starken Jagdtrieb haben.
Achtung:
In der Schweiz dürfen keine Servale sowie Savannah-Katzen der Generationen F1, F2 und F3 gezüchtet werden. Werden keine Rückkreuzungen mit Wildkatzen vorgenommen, dürfen diese Rassekatzen bereits ab der dritten Generation wie Hauskatzen gehalten werden.
Einfuhrbestimmungen für den Import von Hunden/Katzen/Frettchen in die Schweiz
Jedes Tier, welches vom Ausland in die Schweiz eingeführt wird, muss von Gesetzes wegen zwingend verzollt werden.
Das heisst, dass der Tierhalter oder die ermächtigte Person das Heimtier immer über einen besetzten Grenzübergang während den Öffnungszeiten einführen und beim Zoll anmelden muss. Die gilt auch, wenn der Wert des Heimtieres unter der Wertfreigrenze von momentan Fr. 300.00 liegt.
Es gibt auch keine Frist für eine Nachverzollung.
Die Zollbehörde wird Ihren Impfpass überprüfen, gegebenenfalls MWST einziehen und den Pass stempeln und Sie können direkt nach Hause weiterfahren.
Zur Einfuhr von o.g. Tierarten in die Schweiz müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- gültiger Tollwut-Schutz (die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise erfolgt sein).
- Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
- Das Tier muss einen gültigen korrekte ausgefüllten Heimtierpass haben
- Gesundheitszeugnis
- Stammbaum/Ahnentafel (original)
Zusätzliche Bedingungen
Die Einfuhr gewisser Tierarten untersteht zusätzlich artenschutzrechtlichen Bedingungen.
- Bei Hybrid-Katzen gilt das Artenschutzrecht: https://cites.org/eng
Kontrolle bei der Einfuhr
Beachten Sie, dass nicht alle Tier- und Warenkategorien über jeden beliebigen Grenzübergang in die Schweiz eingeführt werden können.
Der Tierarzt darf keine nicht verzollte Tiere aufnehmen und muss dies beim Veterinäramt melden.
Haltebestimmungen unserer Nachbarländer
Deutschland
In ganz Deutschland gilt die Auflage F1-F4 Savannah Katzen sind Hybrid Katzen und diese benötigen ein Aussengehege von mindestens 25 bzw. 50 m2.
F1-F4 Hybride sind In ganz Deutschland Meldepflichtig.
In Bayern und Österreich dagegen wird eine F1-F4 Savannah Katze (Hybrid) als Gefahrentier eingestuft, welche genehmigungspflichtig sind.
Österreich
Die Haltung von Wildkatzenarten (Kleinkatzen - Felini) ist in Österreich mit Ausnahme der (in Österreich heimischen) Wildkatze und des Luchses ausserhalb von Zoos sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen gemäss § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung verboten. Zu den Wildkatzenarten zählen u.a. Serval, Karakal oder „Asian Leopard Cat". Aus Kreuzungen dieser Wildkatzenarten mit der Hauskatze entstehen die Bengal-Katze (Asian Leopard Cat x Hauskatze), Savannah (Serval x Hauskatze) oder Caracat (Karakal x Hauskatze).
Diese Hybridkatzen gelten gemäss der Verordnung (EG) 338/1997 der Europäischen Union zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bis zur 4. Nachkommen-Generation als Wildtiere, d.h. sie dürfen daher von Privatpersonen erst ab der 5. Nachkommengeneration (F5) unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises gehalten werden.
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hybridkatzen.html?print=true
Frankreich
Der Serval darf nur mit Fachwissen (Sachkundenachweis) und einer behördliche Genehmigung gehalten werden Der Serval (Leptailurus) wurde als gefährliche Art aufgeführt, da er ein Fleischfresser von mehr als 6kg ist. Für Savannah Katzen sind keine gesetzlichen Regelungen vorhanden
https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/LEGITEXT000018810562
Italien
F1-F4 Generation (z.B. Serval Hybride) sind in Italien verboten, die F5 Generation und spätere Generationen sind erlaubt (gilt als „domestiziert“).
Belgien
Für die Haltung von F1 Savannah-Katzen ist in Belgien eine Wildkatzen Lizenz erforderlich
Dänemark
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen
Finnland
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen
Litauen
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen
Niederlande
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen
Norwegen
Norwegen verbieten die Generation F1 bis F4. Die F5 Generation und spätere Generationen sind erlaubt (gilt als „domestiziert“).
Polen
Keine Gesetzlichen Regelungen ab F2 Hybridkatzen.
Hybridisierung bedarf einer Genehmigung.
Schweden
Schweden verbieten die Generation F1 bis F4. Die F5 Generation und spätere Generationen sind erlaubt (gilt als „domestiziert“).
Spanien
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen
Tschechische Republik
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen